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Wolfgang Rademacher

Konstruktiv mit Problemen umgehen und persönlich wachsen

Rettungsprogramme für außergewöhnliche Problemlösungen

Dieses Informationscenter Erfolgsonline besteht aus Büchern, Beratungen, TV-Seminaren usw. Hier lernen Sie, jene Faktoren besser zu verstehen, die bei Ihnen zu Problemen führen. Weiterhin erfahren Sie, ...

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wie Sie mit diesen Herausforderungen konstruktiv umgehen. Gemeinsam mit Wolfgang Rademacher entwickeln Sie Lösungen, die Sie in unterschiedlichsten Situationen Ihres Lebens anwenden können: mit und ohne externe sogenannte Experten.

Vertrauensvoll werden Sie Möglichkeiten kennen lernen, die Sie konstruktiv nutzen können: bei Aufgaben in persönlichen, finanziellen, kaufmännischen, wirtschaftlichen, juristischen, rechtlichen, steuerlichen und Internet-bezogenen Aufgabenfeldern. Mit diesem neu gewonnenen Wissen werden Sie auf eine nie versiegende Quelle von Ausgeglichenheit, Wohlgefühl und Intuition zugreifen.

13.05.2021

Existenz weg – wegen 10 Euro?

Existenz weg – wegen 10 Euro?

Verhindern Sie, dass Ihnen eine einzige falsche Postzustellungs-Art vor Gericht das Genick bricht. Nutzen Sie rechtzeitig »Das richtige Post-Know-how«.

[ POPULÄRER IRRTUM: Einschreiben mit Rückschein werden vom Gericht selbstverständlich als zugestellt gewertet? Von wegen! Ich selbst musste die harte Lektion lernen, dass das keineswegs reicht – dass aber die einzig gerichtsfeste Zustellart so gut wie niemand kennt. Noch nicht einmal die meisten Rechtsanwälte. Das Wissen aus diesem Buch kann in so einem Fall Ihre Existenz retten! ]

$$$$$ Die einzige Zustellungsart, die laut deutscher Rechtsprechung als zustellungssicher gilt, kostet nur ein paar Euro mehr als Einschreiben mit Rückschein. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. $$$$$

  • Wollen Sie wichtige Schriftstücke, Papierdokumente u. Ä. so zustellen, dass sie mit Sicherheit beim Empfänger oder bei der Empfängerin ankommen? Sodass es niemand abstreiten kann? Und vor allem: dass ein Gericht das bei einem Prozess ebenso sieht?
  • Oder sitzen Sie auf der anderen Seite des Tisches? Hätten Sie eine bestimmte, nachteilige Postsendung am liebsten gar nicht erst bekommen? Suchen Sie nach einer Möglichkeit, gerichtsfest abstreiten zu können, diese Post je bekommen zu haben?

Dann ist »Das richtige Post-Know-how« genau die Lektüre, die Sie jetzt brauchen. Unbedingt.

Denn hier finden Sie beispielsweise als Absender den einzigen Zustellungsweg, den deutsche Gerichte heute offiziell als »zuverlässig zugestellt« einordnen.

Und damit Sie auf alle Fälle etwas Nützliches von diesem Newsletter haben, stelle ich klar: Nein, das von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten immer wieder empfohlene Einschreiben mit Rückschein genügt aus Sicht deutscher Rechtsprechung NICHT.

Auch Verbraucherzentralen verweisen ihre Klientel dummerweise wieder und wieder auf denselben Holzweg.

Weshalb sich Zehntausende von Versicherungsnehmern, Zeitschriftenabonnenten, Streamingdienstnutzern etc. in der grundfalschen Sicherheit wiegen, eine Kündigung, rechtzeitig (!) per Einschreiben mit Rückschein auf den Postweg gebracht, bringe sie auf die rechtssichere Seite.

Hat man Sie auch in diesem Glauben gelassen?

Sie liegen leider falsch!

Dass die Empfängerfirmen in aller Regel etwa eine auf diese Weise zugestellte Abo-Kündigung trotzdem annehmen, ohne irgendwelche Fisimatenten zu machen, ist reine Kulanz. Mehr nicht.

Wenn Sie bislang damit durchgekommen sind, war das bloßes Glück.

Würden die anderen hingegen ganz straffe Saiten aufziehen, könnten sie ohne rechtliche Probleme behaupten, von Ihnen niemals ein Kündigungsschreiben erhalten zu haben. Stattdessen nur, sagen wir mal, verspätete Weihnachtsgrüße.

Können Sie als Absenderin oder Absender das Gegenteil beweisen?

Nein, das können Sie nicht.

Weil der Rückschein, den Sie in Ihren Händen halten, lediglich beweist, DASS Sie denen irgendetwas geschickt haben. Nicht jedoch, WAS.

Dieses WAS jedoch ist das Ausschlaggebende, wenn es womöglich zu einem Gerichtsprozess kommt.

Sprich: Wenn die Richterin oder der Richter Aufklärung über den genauen Inhalt Ihres Schreibens verlangt, nützt Ihnen weder eine Fotokopie was noch ein Dateiausdruck. Da könnte ja jede und jeder kommen.

Nein, Sie müssen hieb- und stichfest nachweisen können, welcher Inhalt den Empfänger oder die Empfängerin zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt erreicht hat. Und das bis in jede Einzelheit.

Tja, und was nun?

Eine Möglichkeit wäre, Ihr Schreiben der Empfangsseite persönlich zu übergeben, offen und unter Zeugen. Offen, also ohne Umschlag, damit Ihre Zeugen den Inhalt der Botschaft wiedergeben und bezeugen können.

Blöd nur, wenn Sie in München wohnen und der Empfänger in Hamburg. Ziemlich viel Aufwand, finden Sie nicht auch?

Und was machen Sie, wenn Ihre Zeugen nach vielleicht zwei oder drei Jahren Schwierigkeiten haben, sich an jedes einzelne Wort zu erinnern?

Oder, was Gott verhüten möge, zwischenzeitlich das Zeitliche segnen?

Irgendwie nicht so das Wahre, oder?

Ganz zu schweigen von Anrufen, normalen Briefen oder E-Mails. So was zählt erst recht nicht.

Aber ein Fax! Zusammen mit einem ausgedruckten Sendenachweis müsste das doch nichts zu wünschen übrig lassen, was die Nachweiskraft angeht.

Stimmt.

Jedenfalls meistens.

Ich selbst verschicke Dokumente mit »mittelschwerer« Bedeutung stets als Fax und sichere mich durch den Sendenachweis ab. Oft hat das als Empfangsbestätigung gereicht.

Oft. Aber leider nicht immer.

Denn wenn die Gegenseite entsprechend bewandert ist und einen unnachgiebigen Konfrontationskurs steuert, haben sogar Telefax und Sendenachweis vor Gericht keinen Bestand.

Ich musste diese bittere Lektion selber lernen: Zwei mit allen Wassern gewaschene Rechtsanwälte haben mal einen Gerichtsprozess gegen mich gewonnen. Einfach, indem sie das Gericht überzeugen konnten, dass ich den beiden eine Unterlassungserklärung eben NICHT habe zukommen lassen.

Mein Einwand, dass ich das geforderte Schreiben doch erstens als Einschreiben mit Rückschein und zweitens zeitgleich als Telefax abgeschickt hätte, konnte den Richter nicht auf meine Seite ziehen. Für ihn zählte beides nicht als unanfechtbarer Empfangsnachweis.

Dieser verlorene Prozess kostete mich zwar nicht gleich meine Existenz, aber doch eine schmerzhaft hohe Geldsumme.

Immerhin habe ich dadurch jedoch herausgefunden, wie ich hätte handeln müssen, damit das Gericht meine Postsendung an die Rechtsanwälte als zweifelsfrei zugestellt anerkannt hätte.

Seither verschicke ich Schriftstücke, bei denen es wirklich um die Wurst geht, NUR NOCH auf diese einzig gerichtsfest Weise. Und habe dadurch ähnlichen Ärger todsicher vermieden.

Wobei es schon ein bisschen skurril ist, dass diese geniale Methode keineswegs Unsummen kostet. Sondern in etwa nur so viel wie ein normales McDonald’s-Menü.

Wollen Sie wissen, wie diese unanfechtbare Postversandmethode funktioniert?

Dann sollten Sie sich das Wissen aus »Das richtige Post-Know-how« zu Gemüte führen.

Übrigens auch, wenn Sie den Erhalt eines Schriftstücks bestreiten. Sofern sich Ihre Gegenseite der hier vorgestellten Methode NICHT bedient hat, können Sie das nämlich locker leugnen.

Weil Ihnen nichts und niemand das Gegenteil beweisen kann.

Lieber Leser!

Wie ein »kleiner« Schuldner gleich drei Berufsrichter auf seine Seite ziehen konnte

Des einen Leid, des anderen Freud: Ein Schuldner war von seinem Gläubiger vors Landgericht gezerrt worden.

Und so, wie es aussah, hatte der Beklagte nicht die geringste Aussicht auf Erfolg.

Aber er und sein Rechtsanwalt machten sich die Tatsache zu Nutze, dass vom Gläubiger ein Schriftstück, das für den Fall extrem wichtig war, mit der Post auf eine Weise versandt worden war, die Zweifel aufkommen ließ, dass die Zustellung an den Schuldner tatsächlich erfolgt war.

Da nutzte es dem Gläubiger rein gar nichts, dass seine finanzielle Forderung an sich glasklar und unanfechtbar war.

Und natürlich könnte man sich jetzt darüber aufregen, dass der Schuldner überhaupt die moralische Unverfrorenheit besessen hatte, sich gegen die unbestrittene Forderung seines Gläubigers zu wehren.

Andererseits hat jeder Mensch in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf, alle legalen Gegenmittel auszuschöpfen, die in einem solchen Fall zur Verfügung stehen.

Wenn sogar fragwürdige Charaktere wie der ehemalige Fußballstar Metzelder geradezu haarsträubende juristische Winkelzüge einleiten dürfen, um vor Gericht ungeschoren davonzukommen, muss man dasselbe Recht Schuldnerinnen und Schuldnern ja wohl erst recht zugestehen.

Entscheidend geholfen hat unserem Freund die Lektüre von »Das richtige Post-Know-how«.

Hier nämlich fanden der Schuldner und sein Rechtsbeistand den goldwerten Tipp, der die Gegenseite ins Straucheln gebracht hat.

Nochmals: Es ist absolut legal, sich rechtzeitig mehr Wissen anzueignen als die Gegenseite.

Die Gegenseite – das war in diesem Fall der naive Gläubiger, der mit überheblicher Siegesgewissheit in den Gerichtssaal stolziert war.

Leider hatte er sich nicht über die geltende Rechtsprechung in Sachen »zweifelsfrei nachgewiesene Zustellung von Postsendungen« schlaugemacht. Das war sein tödlicher Fehler.

Darüber hinaus hatte der Schuldner die Argumente, die für seinen Standpunkt sprachen, vor Gericht klar und deutlich darlegen können.

Was zur Folge hatte, dass die immerhin drei Berufsrichter, die über den Fall zu Gericht saßen, überhaupt keinen Entscheidungsspielraum mehr hatten und zwangsläufig zu seinen Gunsten urteilen MUSSTEN.

Etwas vereinfacht, lautete die Begründung für das Anti-Gläubiger-Urteil so: Wenn der Postweg nicht in einer Weise eingehalten wird, die der Gesetzgeber in so einem Fall vorschreibt, wird auch die damit verbundene finanzielle Forderung – so berechtigt sie an sich sein mag – unweigerlich hinfällig.

Das hätte sich der Gläubiger selbst ausrechnen können. Hätte er sich vorher über die Sachlage informiert.

Hat er aber nicht. Und sein denkfaules Versäumnis kann man ja wohl kaum dem Schuldner zur Last legen.

Und wenn ich aus dem Fundus meiner eigenen Erfahrungen etwas dazu beisteuern darf: So gut wie ALLE Gläubigerinnen und Gläubiger thronen auf einem derart hohen Ross. Wie selbstverständlich gehen diese Leute davon aus, dass ihnen die geltende Rechtslage per se in die Karten spielt.

Was für ein fataler Irrtum!

Deshalb hier, gewissermaßen für Freund und Feind gleichermaßen und je nach Betrachtungsweise als Motivation oder Warnung gedacht …

  1. Nur, weil jemand DENKT, er habe relevante Post korrekt zugestellt, heißt das keineswegs, dass er die rechtlichen Voraussetzungen dadurch bereits wirklich erfüllt hat.
  2. Damit eine Urkunde, ein Mahnschreiben oder ein anderes Schriftstück rechtlich unantastbar als einwandfrei zugestellt angesehen wird, sind ganz bestimmte, klar definierte rechtliche Voraussetzungen einzuhalten.
  3. Als Absenderin oder Absender müssen Sie diese Voraussetzungen unbedingt erfüllen, damit Sie keinen juristischen Schiffbruch erleiden.
  4. Und als Empfängerin oder Empfänger können Sie Ihren Kopf mit Leichtigkeit aus der rechtlichen Schlinge ziehen, wenn Sie nachweisen können, dass die Absenderseite diese festgelegten Rahmenbedingungen NICHT eingehalten hat.

Deshalb ist es für beide Seiten so wichtig, dass sie das Wissen aus dem »Richtigen Post-Know-how« möglichst schnell aufnehmen und konsequent umsetzen.

Statt sich mit Postzustellungsmythen zufriedenzugeben, sollten Sie als Absenderin oder Absender unbedingt dadrüber Bescheid wissen, wie Sie Ihre Postsendung rechtssicher zustellen müssen.

Anderenfalls könnten Sie herbe draufzahlen. Falls Sie nämlich an jemanden geraten, der das geistige Rüstzeug aus dem »Richtigen Post-Know-how« clever zum eigenen Nutzen einsetzt. Was ja nicht verboten ist.

Umgekehrt gilt natürlich dasselbe: Wenn Sie ins Fadenkreuz von Geldforderungen geraten sind, kann dieses Insiderwissen der Ausweg sein, um sich aus dieser Umklammerung zu befreien – ebenso clever wie legal.

Sie ahnen ja gar nicht, wie dilettantisch beispielsweise von Gläubigern beauftragte Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassobüros in solchen Fällen vorgehen.

Die gehen allen Ernstes davon aus, simple Briefsendungen oder Anrufe reichten völlig, um ihre Opfer in Beweisnot zu bringen. Falsch!

Wobei sie mit dieser Dumm-Masche nur durchkommen, weil ihre Opfer selber nicht wissen, dass sogar Einschreiben mit Rückschein, rechtlich gesehen, vor Gericht absolut keine Beweiskraft haben.

  • Solchen und anderen Widersachern können Sie als Betroffener oder Betroffener jetzt locker in die Parade fahren. Denn Sie können mit Leichtigkeit die niemals zu widerlegende Behauptung aufstellen, fallrelevante Postnachrichten überhaupt nicht bekommen zu haben. Womit sich die Forderung für Ihre Gegenseite erledigt haben dürfte.
  • Umgekehrt wissen Sie, was Sie zu tun haben, damit Ihnen als Absenderin oder Absender genau so ein Waterloo nicht passieren kann. Denn in dem »Rchtigen Post-Know-how« finden Sie eine leichtverständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für den gerichtsfesten Postversand.

»Dumm wird man nicht, dumm bleibt man«, lautet die Überzeugung der deutsch-argentinischen Autorin Esther Vilar (*1935).

Es ist also gar nicht Ihre Schuld, lieber Leser, falls Sie keinen Schimmer davon haben, wie Sie extrem wichtige Schriftstücke so verschicken, dass sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Sicherheit als zuverlässig zugestellt gelten.

Aber es wäre Ihre Schuld, wenn Sie sich jetzt, nach der Lektüre dieses Newsletters, fahrlässigerweise NICHT schleunigst schlaumachen würden.

Holen Sie sich daher meinen erhellenden Ratgeber »Das richtige Post-Know-how«. Denn nur er enthüllt Ihnen die einzige Methode, die von deutschen Gerichten in dieser Hinsicht ohne Wenn und Aber anerkannt wird.

Und denken Sie daran: Diese Vorgehensweise, so todsicher sie auch funktioniert, kostet Sie gerade mal um die zehn Euro. Wollen Sie die wirklich sparen und dadurch notfalls Ihre Existenz aufs Spiel setzen?

Und wo wir schon vom Sparen reden: »Das richtige Post-Know-how« biete Ihnen zurzeit zu einem echten Knallerpreis an. Der hält allerdings nicht ewig.

Zögern Sie daher nicht, und klicken Sie gleich jetzt den Bestelllink!

Wolfgang Rademacher

Weitere Informationen

Je besser Ihre Ideen sind, desto besser werden Ihre Chancen, als Siegerin oder Sieger hervorzugehen – in geschäftlicher Hinsicht ebenso wie auf beruflichem oder privatem Gebiet. Denn eins ist todsicher:

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Die Zeiten werden nicht leichter. Ihr Leben ist kein Wunschkonzert und bleibt eine Kette aus ständigen, ungebetenen Herausforderungen unterschiedlichster Art.

Um in solch angespannten Situationen geistig, finanziell und wirtschaftlich überleben zu können, benötigen Sie Kreativität, Fantasie und Innovationsfähigkeit. Denn mit Schema F oder überholten Erfolgsrezepten von gestern können Sie neuartigen Zukunftsproblemen nicht im Geringsten angemessen begegnen.

Deshalb ist es so wichtig, dass Sie die Fähigkeit entwickeln, jederzeit ein Höchstmaß an Flexibilität abrufen zu können. Und zwar zuverlässig und bequem zugleich.

Denn sobald Sie sich sicher sind, dass Sie mit einem überdurchschnittlichen Maß an geistiger Beweglichkeit an all Ihre Lebensaufgaben herangehen, wird es Ihnen spürbar leichterfallen, Ihre Herausforderungen überhaupt erst mal anzunehmen.

Wo andere vor Problemen weglaufen oder aus lauter Unwissenheit den Kopf in den Sand stecken, gehen Sie entschlossen und erfolgsgewiss an diese Aufgaben heran. Weil Sie wissen, dass Sie über das wertvolle Know-how verfügen, um Ihre Probleme selber aus der Welt schaffen zu können, von eigener Hand.

Dieses schlagkräftige Know-how für mehr Selbstsicherheit als je zuvor finden Sie in den über sechzig Ratgebern von Wolfgang Rademacher.

Zur Person

Der Verfasser all dieser Informationen ist Wolfgang Rademacher. Der Bestseller-Autor lebt in Selm (Westfalen).

Wolfgang Rademacher liefert Ihnen handfesten, sachverständigen und ehrlichen Rat für Ihre finanziellen, persönlichen oder beruflichen Krisen. Neben wertvollen Denkanstößen stellt er Ihnen vor allem und das nötige Insider-Wissen für mehr geschäftlichen und wirtschaftlichen Erfolg zur Verfügung.

Das Einzige, was Sie in seinen Büchern niemals finden, ist der moralische Zeigefinger. Niemand weiß wohl besser als er, wie unversehens man in eine existenzielle Krisensituation geraten kann. Das spiegelt sich auch in seinem Motto wider: »Löse zuerst das Problem und nicht die Schuldfrage!«

Seine Informationstexte haben eigentlich nur eine einzige Aufgabe: Sie sollen Sie ermuntern – trotz einer Ausgangslage, die oft schwer ist – durchzustarten und durchzuhalten. Seine Ermunterung lautet: Nehmen Sie Ihr Schicksal selber in die Hand. Akzeptieren Sie jede anstehende Herausforderung. Denn die Welt interessiert es keinen deut, wie es Ihnen geht. Die einzige Person, die Ihre Probleme lösen kann, sind Sie selbst.

Nutzen Sie all die wertvollen Erfahrungen Wolfgang Rademachers voll und ganz für sich. Wolfgang Rademacher kommt Ihnen niemals mit theoretischen Hörsaalweisheiten. Vielmehr gründet sein Insiderwissen auf selbst gemachten Erfahrungen, die er in seinen praxisbezogenen Ratgeberbüchern leichtverständlich für Sie aufgeschrieben hat. Und zwar auf seine ganz persönliche, unverwechselbare Art: frei von Fachchinesisch, ohne theoretisches Geschwafel, zupackend – und immer ehrlich aus dem prallen Leben gegriffen. Und vor allem können Sie diese funktionierenden Erfahrungswerte 1 zu 1 umsetzen, haben sie ihre Wirkung doch in der Praxis zigfach unter Beweis gestellt.

Mit den Lösungen aus seinen Büchern können Sie sogar ausgesprochenen Lebens-Extremen trotzen. Denn Wolfgang Rademachers Leben war selbst alles andere als arm an Extremen. Im Gegenteil: Es war eine geschäftliche, persönliche, wirtschaftliche Achterbahnfahrt. Und seit Kindesbeinen ist er ganz vorn mitgefahren, im allerersten Wagen; da, wo einem der Gegenwind am heftigsten durchschüttelt. Er weiß nur zu gut: Mitunter dauert es quälend lange, bis man ganz oben angekommen ist ... umso schneller aber rauscht man danach einem neuen Tiefpunkt entgegen. Jedenfalls öfter, als einem lieb ist.

Er zeigt Ihnen, wie er die Talsohlen des Lebens gemeistert hat: gewitzt, beherzt, clever. Diese authentischen Erfahrungen werden Ihnen helfen, schneller und erfolgreicher ans Ziel zu kommen.

Wolfgang Rademacher kann sie fast gar nicht mehr zählen: die Nackenschläge des Lebens, die er hat einstecken müssen. Und das gleich mehrfach: Private Enttäuschungen gingen Hand in Hand mit geschäftlichen Misserfolgen und mündeten in Mammut-Schulden. Mehrfach aufgewogen werden diese Miseren aber durch seine beruflichen Triumphe, persönlichen Glücksmomente, finanziellen Durchbrüche und Schulden tilgenden Husarenstücke.

Tätigkeitsbereiche

Seine helfenden Erfahrungen schlagen sich in einem breit gefächerten Buch-Angebot nieder, in denen sich fast allen Themen finden, die das Leben schreibt. Holen Sie sich hier schnell und komfortabel das das nötige Wissen, um zu neuen Ideen für die Lösung Ihrer akuten Probleme zu kommen. Wie zum Beispiel: Rat und Hilfe (telefonische und persönliche Ratschläge); Führerschein & Autoprobleme; Beruf & Busines; Geschäftliches; Kredite; Lösungen Steuern & Finanzamt; Schulden & Insolvenz abwehren; Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung abwehren; im Internet bekannt werden und wirklich Geld verdienen; Ihr gutes Recht nutzen; geistig fit & vital sein; Dynamik & Ausdauer stärken; über Motivation & Tatkraft verfügen; Schreiben & Texten & Schnelllesen; Geschenkideen & Spiel und Glück; TV-Seminare.

Die wichtigsten Ratgeber sind das millionenfach verkaufte Buch „Die Macht des Schuldners” (Der nimmt Ihnen die Angst vor Ihrem Gläubiger und bringt Sie mit ihm auf eine Augenhöhe, wenn nicht sogar höher), „Reich durch Vergleich” (Bezahlen Sie nie wieder mehr, als Sie müssen), „Finanzierungen mit und ohne SCHUFA” (So einfach kommen Sie sogar mit rabenschwarzer Bonität noch an frisches Geld), „Bekannt wie ein bunter Hund im Internet” (Ihre leicht verständliche Do-it-yourself-Anleitung für mehr Traffic und Kunden), „Rettung in der Zwangsvollstreckung” (Damit setzen Sie Gläubiger und Gerichtsvollzieher souverän schachmatt – und zwar besser als jeder noch so teure Anwalt), „Mach pleite und starte durch” (So sichern Sie Ihre rasche wirtschaftliche Wiederauferstehung nach einer Insolvenz) und „Schreib dich reich” (Profitieren Sie vom boomenden Verkauf von Wissen im Internet - und umgehen Sie die kostspieligen Fallen des klassischen Verlagswesens).

Verschaffen Sie sich den vollständigen Überblick über seine Bücher – unverbindlich und kostenlos – unter: Erfolgsonline

© Alle Texte, Inhalte sowie Bildgrafiken unterliegen dem Copyright von Wolfgang Rademacher

Idee, Text, Bild, Ton: Wolfgang Rademacher, Eichendorffstraße 27, 59379 Selm

Autor:Wolfgang Rademacher
Ausführung:Gebundenes Buch DIN A4
 Großformat 32 x 22 cm, mit kostenloser CD-ROM
ISBN:978-3-946248-03-3

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