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Wichtiger Hinweis! Diese Mitteilungen sollen zu keinen gesetzwidrigen Handlungen auffordern.
Alle Informationen beruhen ausschließlich auf dem Einsatz der gesetzlichen Rechte.
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»Lass nicht zu, dass Menschen, die so wenig für dich tun, soviel von dir, deine Gedanken und Gefühlen beanspruchen.«

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Wolfgang Rademacher

Konstruktiv mit Problemen umgehen und persönlich wachsen

Rettungsprogramme für außergewöhnliche Problemlösungen

Dieses Informationscenter Erfolgsonline besteht aus Büchern, Beratungen, TV-Seminaren usw. Hier lernen Sie, jene Faktoren besser zu verstehen, die bei Ihnen zu Problemen führen. Weiterhin erfahren Sie, ...

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wie Sie mit diesen Herausforderungen konstruktiv umgehen. Gemeinsam mit Wolfgang Rademacher entwickeln Sie Lösungen, die Sie in unterschiedlichsten Situationen Ihres Lebens anwenden können: mit und ohne externe sogenannte Experten.

Vertrauensvoll werden Sie Möglichkeiten kennen lernen, die Sie konstruktiv nutzen können: bei Aufgaben in persönlichen, finanziellen, kaufmännischen, wirtschaftlichen, juristischen, rechtlichen, steuerlichen und Internet-bezogenen Aufgabenfeldern. Mit diesem neu gewonnenen Wissen werden Sie auf eine nie versiegende Quelle von Ausgeglichenheit, Wohlgefühl und Intuition zugreifen.

Vollkasko für Bundesbürger

Vollkasko für Bundesbürger

Verluste durch Corona? So ersetzt der Staat Ihnen ALLES!

Es sind gewaltige Schäden, die uns durch Corona drohen …

  • Als Unternehmer brechen Ihnen Kunden und Aufträge weg.
  • Als Arbeitnehmer müssen Sie Einkommenseinbußen hinnehmen, denn Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld gleichen Ihren gewohnten Nettobezug nur unzureichend aus.

Was jedoch die Wenigsten wissen: Ihnen steht für solche Katastrophen längst eine legale, offizielle und staatliche Geldquelle zu, die Ihre Verluste komplett ausgleicht. Also zu 100 %!

Denn der Gesetzgeber hat in Deutschland die bürokratischen Abläufe einer Pandemie längst geregelt – inklusive der bisherigen Katastrophen, die durch Viren entstanden sind. Resultat: Politiker können im Katastrophenfall direkt handeln und Maßnahmen anordnen, die die Bewegungsfreiheit von uns Bürgerinnen und Bürgern massiv einschränken.

Sprich: Sobald hochoffiziell der Notstand ausgerufen worden ist, kann sich in der Bundesrepublik Deutschland kein Mensch gegen diese Einschränkungen wehren oder sich ihnen entziehen.

Nachzulesen ist das im deutschen Infektionsschutzgesetz. Das regelt seit dem 1. Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Die letzte Änderung (Art. 4 G vom 10. Februar 2020) ist zum 1. März 2020 inkraftgetreten.

Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.

Das für Ihre finanzielle Notlage Entscheidende regelt diese Maßgabe aber ebenfalls. Und zwar HIER …

Zum Infektionsschutzgesetz gehört auch der finanzielle Ausgleich für Betroffene, die durch die offiziell angeordneten Maßnahmen in ihrem Bewegungsfreiraum beschränkt oder denen außergewöhnliche Belastungen zugemutet werden. Zu diesen Belastungen zählen auch wirtschaftliche Einbußen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Arbeiter, Angestellter oder Unternehmer sind: Sie haben Anspruch auf kompletten (!) Ausgleich der Einnahmeverluste, die Sie durch Corona erlitten haben …

  • Als Unternehmer erhalten Sie Ihren entgangenen Gewinn, und Ihre laufenden Kosten werden erstattet.
  • Als Arbeitnehmer müssen Sie sich nicht mit 60 bis 70% Ihres regulären Gehaltes zufriedengeben, nein, Sie bekommen den ganzen Lohn zu 100%.
  • Sie als Arbeitgeber müssen Ihre Arbeitnehmer nicht im Stich lassen. Sie können dann Kurzarbeitergeld beantragen, ohne dass in Ihrem Betrieb gearbeitet wird.
  • Das ist so, weil die Bundesrepublik Deutschland in der aktuellen Ausnahmesituation finanzielle Vollkasko-Lösungen anbietet. Diese Lösung steht Ihnen zu. Sie müssen das nur per Antrag bei der entsprechenden Bundesbehörde geltend machen.

Die Vergangenheit hat es immer wieder gezeigt, dass die meisten Betroffenen in vergleichbaren Notlagen gar nicht wissen, dass es diese Angebote überhaupt gibt. Geschweige denn, was sie machen müssen, um an diese Gelder zu kommen.

Dabei ist es gar nicht so schwer, sich diese existenzrettenden Zuwendungen des Staates zu sichern.

Und bedenken Sie eins: Es sind ihre Steuergelder, die der Staat zuvor gierig kassiert hat! Sie haben daher jedes juristische und moralische Recht, in dieser Notlage ungehemmt in diesen Steuertopf zu greifen. Und so Ihren wirtschaftlichen und finanziellen Schaden auszugleichen. Komplett!

Autor:Wolfgang Rademacher
Ausführung:Gebundenes Buch DIN A4
 Großformat 32 x 22 cm mit kostenloser CD-ROM

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