Wichtiger Hinweis! Diese Mitteilungen sollen zu keinen gesetzwidrigen Handlungen auffordern.
Alle Informationen beruhen ausschließlich auf dem Einsatz der gesetzlichen Rechte. Weitere ergänzende Informationen …
Rat & Hilfe
Rat & Hilfe
Schnelle und persönliche Hilfe
von Wolfgang Rademacher
> Telefonische Beratung »Avanti«
Gratis-Info
Gratis-Info
Umfangreiches Informationsmaterial zu
den Produkten von erfolgsonline.de
Leserbriefe
Fragen an den Autor
Fragen an den Autor
Nutzen Sie bitte mein Kontaktformular,
wenn Sie Fragen oder Wünsche haben.
Ich antworte Ihnen schnellstmöglich.
»Die Schwierigkeiten scheinen nur da zu sein, um überwunden zu werden.«
Audio-Informationen
Konstruktiv mit Problemen umgehen und persönlich wachsen
Rettungsprogramme für außergewöhnliche Problemlösungen
Dieses Informationscenter Erfolgsonline besteht aus Büchern, Beratungen, TV-Seminaren usw. Hier lernen Sie, jene Faktoren besser zu verstehen, die bei Ihnen zu Problemen führen. Weiterhin erfahren Sie, ...
Zeigen Sie mit der Maus hierhin, um den Text vollständig anzuzeigen …
wie Sie mit diesen Herausforderungen konstruktiv umgehen. Gemeinsam mit Wolfgang Rademacher entwickeln Sie Lösungen, die Sie in unterschiedlichsten Situationen Ihres Lebens anwenden können: mit und ohne externe sogenannte Experten.
Vertrauensvoll werden Sie Möglichkeiten kennen lernen, die Sie konstruktiv nutzen können: bei Aufgaben in persönlichen, finanziellen, kaufmännischen, wirtschaftlichen, juristischen, rechtlichen, steuerlichen und Internet-bezogenen Aufgabenfeldern. Mit diesem neu gewonnenen Wissen werden Sie auf eine nie versiegende Quelle von Ausgeglichenheit, Wohlgefühl und Intuition zugreifen.
Ein Freund von mir hatte das Bauamt gebeten, eine Bauänderung zu genehmigen – und das als normales Schreiben formuliert. Wie man es unter zivilisierten Mitmenschen eben so macht: mit höflichen Worten und der freundlichen Bitte um Antwort. Die kam aber nicht. Daher hakte er nach einigen Wochen bei seinem zuständigen Sachbearbeiter nach, warum er für seine Bauänderung keine Genehmigung bekäme. Daraufhin kramte der Beamte in der Akte und eröffnete dem erstaunten Bauherren: »Für die Bearbeitung habe ich keine Veranlassung gesehen: Auf dem Schreiben steht ja nicht ausdrücklich ANTRAG drauf.«
Kein Einzelfall! Das Gleiche ist mir vor knapp 35 Jahren in einer eigenen Angelegenheit passiert. Da ich ein Mensch bin, der sehr schnell lernt, habe ich nach der ersten Abfuhr bei Ämtern, Behörden und Gerichten meine Angelegenheiten anders durchgesetzt: nur noch per Antrag. Und siehe da: Plötzlich bin ich nicht mehr gegen die Beamtenwand gelaufen! Vielmehr habe ich auf die Tour meine Knacknüsse bei Behörden und vor Gericht meistens zu meinen Gunsten durchgesetzt. So habe nach einiger Zeit festgestellt: So ein Antrag wirkt auf die Bewohner unserer Amtsstuben wie pures Gift! Dieses Gift heißt: »Antrag stellen« – und das immer schriftlich.
Denn diese pensionsberechtigten Herrschaften können dann nicht mehr frei Schnauze entscheiden. Dieser Bogen Papier mit dem Betreff »Antrag« wirkt wie ein stählernes Korsett, in das Beamte gezwängt werden. Jetzt sind sie unweigerlich gezwungen, sich mit dem Antrag oder den Anträgen auseinanderzusetzen. Und zwar detailliert! Diese quälende Sisyphusarbeit wirkt wie lähmendes Gift auf den Organismus namens »Behördenapparat«. Vor allem gewinnen Sie eins, und das ist nicht unerheblich: »Zeit«. Mit manchem Antrag, den ich gestellt habe, konnte ich behördliche Verfahren über Jahre hinauszögern.
Was Sie mit so einem Antrag machen können? Vor allem Ablehnungsschreiben der für Sie zuständigen Behörde aus dem Rennen nehmen. Diese Schreiben bestehen in aller Regel nur aus vorfertigten Textbausteinen. Diese bequeme Stempelschaukelei findet mit einem offiziellen Antrag ihr Ende. Denn jetzt muss sich der Sachbearbeiter individuell und auf rechtlich tragfähiger Grundlage mit Ihrem Vorgang beschäftigen. Er muss Ihren Antrag bescheiden. Und er muss dabei absolut sachgerechte Argumenten anführen. Anderenfalls bietet seine lückenhafte Argumentation neue Angriffsmöglichkeiten – und damit Munition für einen neuen Antrag.
Sie glauben gar nicht, liebe Leser, wie viele Vorgänge angesichts dieser für Staatsdiener erschreckenden Aussichten auf endlose Mehrarbeit lieber über den ganz kurzen Dienstweg beschieden wurden – zu meinen Gunsten. Denn so hatte der Sachbearbeiter ja nicht zu viel Gehirnschmalz anzurühren.
Ihr weiterer Vorteil: Wird Ihr erster Antrag abgelehnt, können Sie einen neuen Antrag stellen. Nur die Begründung muss anders lauten. Solange ruht das Verfahren. Und ruht. Und ruht…
Mich hat mal eine Sachbearbeiterin des Finanzamts angerufen, um das von mir eingeleitete Antragsverfahren telefonisch aus der Welt zu schaffen. Was jammerte mir die Dame damals vor? »Herr Rademacher, wenn Sie einen Antrag stellen, muss ich mir erst die komplette Akte von vorne bis hinten durchlesen, um dann eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können und diese aufs Papier zu bringen. Sie aber kennen Ihre gesetzmäßigen Vorgänge und haben ruck, zuck einen neuen Antrag verfasst, und ich stehe dann wieder vor dem gleichen Problem, weil ich ja nicht nur eine einzige Akte, sondern Hunderte Vorgänge gleichzeitig in meiner Abteilung habe. Und dann brauche ich 14 Tage Zeit, um allein Ihren Antrag zu bescheiden.«
Natürlich verschieben viele Sachbearbeitern solch unangenehme Vorgänge immer wieder. Immerhin frisst die korrekte Bearbeitung sehr viel Zeit. Und so vergehen oft Wochen oder Monate – und bei mir in einigen Fällen sogar Jahre –, bis der Vorgang abgeschlossen werden kann. Fast immer zu meinen Gunsten.
Jetzt wissen Sie, was es auf sich hat mit diesem gefährlichen Gift für Mitarbeiter oder Sachbearbeiter in den Ämtern, bei Behörden oder den Gerichten.
Also, werden Sie mal richtig giftig, schreiben Sie Antrag um Antrag, und setzen Sie dadurch Ihre Rechte durch!
Autor:Wolfgang Rademacher
Ausführung:Software zum Download
(Betriebssystem Windows)
Autor:
Wolfgang Rademacher
Ausführung:
Software zum Download
(Betriebssystem Windows)
© 2006–2024 by Wolfgang Rademacher. Fehlermeldungen / Störungen bitte unter an@erfolgsonline.de melden!