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»Das Kind hat das Recht, ernst genommen, nach seiner Meinung und seinem Einverständnis gefragt zu werden.«
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Wer die Musik bestellt hat, der soll sie auch bezahlen. Zumal, wenn die Vorführung völlig missraten ist.
Das fand auch eine meiner Kundinnen. Zuvor hatte sie dank meiner Hilfe den existenzbedrohenden Insolvenzantrag ihres Finanzamts gegen sie erfolgreich abgewehrt. Nun wollte die Gerichtskasse aber allen Ernstes fast tausend Euro Verfahrenskosten von ihr haben. Auf meinen Rat hin stellte sie einen Antrag gegen dieses unverschämte Ansinnen – und bekam wieder Recht: Die Kostenrechnung wurde vom Amtsgericht offiziell als erledigt betrachtet. Schließlich war es ja das Finanzamt, das »die Musik bestellt« hatte – nicht meine Kundin.
Wollen Sie gegenüber Behörden ebenfalls Ihr gutes Recht souverän durchsetzen? Dann lassen Sie sich helfen – von meinem Ratgeber »Die Macht des Antrags«. Sparen Sie Zeit, Ärger und Geld. Und fordern Sie jene Rechte ein, die Ihnen von Gesetzes wegen zustehen.
Autor:Wolfgang Rademacher
Ausführung:Gebundenes Buch DIN A4
Großformat 32 x 22 cm, mit kostenloser CD-ROM
ISBN:978-3-935599-68-9
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Wolfgang Rademacher
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