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wie Sie mit diesen Herausforderungen konstruktiv umgehen. Gemeinsam mit Wolfgang Rademacher entwickeln Sie Lösungen, die Sie in unterschiedlichsten Situationen Ihres Lebens anwenden können: mit und ohne externe sogenannte Experten.
Vertrauensvoll werden Sie Möglichkeiten kennen lernen, die Sie konstruktiv nutzen können: bei Aufgaben in persönlichen, finanziellen, kaufmännischen, wirtschaftlichen, juristischen, rechtlichen, steuerlichen und Internet-bezogenen Aufgabenfeldern. Mit diesem neu gewonnenen Wissen werden Sie auf eine nie versiegende Quelle von Ausgeglichenheit, Wohlgefühl und Intuition zugreifen.
Zwangsvollstreckung bekämpfen durch Tapetenwechsel!
Ach, wenn es doch so etwas gäbe wie einen Not Stopp-Knopf für eine auf vollen Touren laufende Zwangsvollstreckungs-Maschinerie!
Nun, diesen Not-Stopp gibt es in der Tat. Es ist ganz einfach ein Umzug.
Egal, welcher Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen Sie in die Wege geleitet hat – indem Sie rasch umziehen, bringen Sie sich sofort und zuverlässig aus der Gefahrenzone. Denn die Helfershelfer innerhalb des Zwangsvollstreckungs-Prozesses, die Gerichtsvollzieher, dürfen nur in ihren eigenen, exakt abgesteckten Zuständigkeitsbezirken aktiv werden. Sobald ein Schuldner durch einen Umzug den ursprünglichen Zuständigkeitsbezirk wechselt, hat »sein« alter Gerichtsvollzieher nichts mehr zu melden. Und natürlich auch nichts mehr zu pfänden.
Das klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es aber nicht. Denn Schulden zu haben ist schließlich kein Verbrechen. Solange Sie also nicht strafrechtlich verfolgt werden, kann Ihnen nichts und niemand einen Umzug verwehren.
Wenn Sie beispielsweise im Fadenkreuz des Finanzamtes stehen, ist so ein Umzug immer eine erstklassige Möglichkeit, um den Beamten fürs erste die Tour zu vermasseln. Denn nicht nur die vom Finanzamt beauftragten Vollziehungsbeamten sind dann nicht mehr zuständig. Nein, auch das gesamte Finanzamt kann sich seine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abschminken. Weil es schlicht und ergreifend geographisch nicht mehr zuständig ist.
Wenn Sie zu den Menschen zählen, die des Öfteren mal auf die EU schimpfen, dann haben Sie im Grunde recht. Aber in einer Sache ist die Europäische Union für zwangsvollstreckungsgeschädigte Schuldner ein wahren segen. Denn Sie können jetzt nicht nur in Deutschland umziehen. Nein, Sie haben sage und schreibe 27 andere Staaten zur Verfügung, in denen Sie fürs erste Ihren neuen Wohnsitz aufschlagen können. Anders gesagt: Sie können Ihren zwangsversteigerungsfreudigen Blutsaugern immer einen Schritt voraus sein.
Allerdings gibt es einige Punkte, auf die Sie bei Ihrem Umzug achten sollten. Beispielsweise sollten Sie nach wie vor postalisch erreichbar sein (natürlich nicht unter Ihrer alten Adresse). Und Sie sollten auch über Ihre geschäftlichen Aktivitäten stets hundertprozentig im Bilde bleiben. Wie Sie das alles schaffen und dennoch einen Umzug in die Wege leiten, finden Sie als leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung in dem sagenhaften Ratgeber »Weiße Weste durch Umzug«.
Durch einen Umzug stumpfen Sie die Waffe namens Zwangsvollstreckung in Sekundenbruchteilen vollkommen ab. Und Sie können mit Ihren Widersachern aus einer perfekten Tarnung heraus attraktive Vergleiche aushandeln.
Autor:Wolfgang Rademacher
Ausführung:Gebundenes Buch DIN A4
Großformat 32 x 22 cm, mit kostenloser CD-ROM
ISBN:978-3-935599-94-8
Autor:
Wolfgang Rademacher
Ausführung:
Gebundenes Buch DIN A4
Großformat 32 x 22 cm, mit kostenloser CD-ROM
ISBN:
978-3-935599-94-8
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