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»Verfüge nie über Geld, ehe du es hast.«

Wolfgang Rademacher

Konstruktiv mit Problemen umgehen und persönlich wachsen

Rettungsprogramme für außergewöhnliche Problemlösungen

Dieses Informationscenter Erfolgsonline besteht aus Büchern, Beratungen, TV-Seminaren usw. Hier lernen Sie, jene Faktoren besser zu verstehen, die bei Ihnen zu Problemen führen. Weiterhin erfahren Sie, ...

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wie Sie mit diesen Herausforderungen konstruktiv umgehen. Gemeinsam mit Wolfgang Rademacher entwickeln Sie Lösungen, die Sie in unterschiedlichsten Situationen Ihres Lebens anwenden können: mit und ohne externe sogenannte Experten.

Vertrauensvoll werden Sie Möglichkeiten kennen lernen, die Sie konstruktiv nutzen können: bei Aufgaben in persönlichen, finanziellen, kaufmännischen, wirtschaftlichen, juristischen, rechtlichen, steuerlichen und Internet-bezogenen Aufgabenfeldern. Mit diesem neu gewonnenen Wissen werden Sie auf eine nie versiegende Quelle von Ausgeglichenheit, Wohlgefühl und Intuition zugreifen.

Gerichtsvollzieher abwehren

Wie Sie jedem Gerichtsvollzieher die Flügel stutzen

Wie Sie jedem Kuckuck die Flügel stutzen

»Ich muss leider draußen bleiben.«

Der Gerichtsvollzieher litt wie ein Hund, den Frauchen vor der Metzgerei festgebunden hat.

»Herr Rademacher, der Kuckuck kam tatsächlich nicht mehr zu mir ins Haus«, schwärmte ein blonder Besucher, der vor meinem Schreibtisch Platz genommen hatte: »Und dabei hat mir das Buch ›Schach dem Gerichtsvollzieher‹ wirklich grandios aus der Patsche geholfen. Endlich mal ein Ratgeber, der einem Laien die Vorschriften des Gerichtsvollziehers leicht verständlich vor Augen führt und zeigt, wie man diese Verfügungen zu seinem eigenen Schutz einsetzen kann!« Ja, der Mittvierziger war immer noch ganz aus dem Häuschen: Genau vor zwei Tagen, an einem Montag, hatte er den Gerichtsvollzieher auseinandergenommen – mit dessen eigenen Vorschriften.

Der Kuckuck, den die Gerichtsvollzieher auf Pfandgut kleben können, hat seine Krallen verloren; zur Freude zahlungsunwilliger Schuldner, zum Leidwesen geschädigter Gläubiger. Inzwischen weiß ich von einigen Gerichtsvollziehern: »Schach dem Gerichtsvollzieher« ist absolutes Gift für ihre Vollstreckungsversuche.

Meinem Besucher hat die Tatsache geholfen, dass das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes) auch vom Gerichtsvollzieher nicht einfach so aufgehoben werden kann. Und genau diesen Umstand hatte er, der blonde Jung-Siegfried, sich aus den Gerichtsvollziehervorschriften herausgesucht und angewendet.

Jetzt wusste er ganz genau: »Der Mann mit dem Kuckuck« darf eine Wohnung nur betreten, wenn der Wohnungsinhaber freiwillig zustimmt oder wenn der Gerichtsvollzieher einen richterlichen Durchsuchungsbefehl vorweist.

Ich kenne einen sattelfesten und beschlagenen Obergerichtsvollzieher mit fast 30-jähriger Diensterfahrung. Ich setze ihn oft für meine Zustellungsurkunden ein. Aus reinem Interesse hat er das Buch »Schach dem Gerichtsvollzieher« gelesen und mir anschließend am Telefon bestätigt: »Also, Herr Rademacher, wer die Vorschriften aus dem Buch wirklich kennt, der wird zu seiner Freude erleben, dass man als Gerichtsvollzieher bei ihm kaum noch zum Zuge kommt.

Denn nach der Zutrittsverweigerung gehen die ganzen Akten wieder an den Gläubiger zurück, der nun beim Richter des zuständigen Amtsgerichts einen Durchsuchungsbefehl beantragen muss. Wenn wir als Gerichtsvollzieher so drei bis acht Wochen nach der ersten Abfuhr zum zweiten Mal beim Schuldner erscheinen, ist der Überraschungseffekt weg und meistens nichts mehr zu holen.«

Aber das Klagelied dieses altgedienten Kuckucks war noch längst nicht zu Ende: »Und wissen Sie, was das Interessante ist, Herr Rademacher? Denselben Einschränkungen unterliegen auch die Vollstreckungsbeamten der Behörden von Justiz und Finanzamt. Beispielsweise, wenn Gerichtskosten, Steuern usw. eingetrieben werden sollen – als Schuldner können Sie gegen den Hausdurchsuchungsbefehl nach ZPO § 793 sofortige Beschwerde einlegen und Vollzugsaussetzung (der Zwangsvollstreckung) nach ZPO § 572 II + III beantragen. Dann geht das zähe Verfahren schon wieder von vorne los. Und wenn wir irgendwann wieder vor der Tür der Schuldner stehen, ist in der Zwischenzeit alles, was wertvoll ist, entfernt worden. Dazu kommt noch, dass uns der Überraschungseffekt genommen wird.

Aber ganz ehrlich, wem sage ich das?! Sie, Herr Rademacher, kennen doch die Schlichen, mit denen man uns Gerichtsvollzieher ganz legal ins Abseits schicken kann. Und ich hoffe nur, dass das Buch ›Schach dem Gerichtsvollzieher‹ nur wenige meiner ›Stammkunden‹ in meinem Bezirk in die Hand bekommen.«

Ich muss Ihnen ganz offen sagen, liebe Leser: Einen besseren Ritterschlag hätte ich nicht erhalten können – für das Verbreiten brisanten Gerichtsvollzieherswissens.

Und keine Bange: Auf »Gefahr im Verzug« kann sich kein Gerichtsvollzieher berufen. Er braucht immer den Hausdurchsuchungsbefehl, wenn Sie als Schuldner darauf bestehen.

Ab jetzt stoppen auch Sie jeden Gerichtsvollzieher, der unaufgefordert vor Ihrer Tür steht! Sie brauchen dazu lediglich zwei Dinge: gute Nerven – und dieses Buch.

Zur gebundenen Ausgabe »Schach dem Gerichtsvollzieher« erhalten Sie kostenlos auf CD-ROM oder im Paketset beim Download alle angeführten Unterlagen. Mit diesen Vorlagen für Ihren Schriftverkehr können Sie sich listenreich gegen alle Pfändungsversuche verteidigen.

Autor:Hanna Kern
Ausführung:gebundenes Buch DIN A4
 Großformat 32 x 22 cm, mit kostenloser CD-ROM
ISBN:978-3-935599-55-9

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