Wichtiger Hinweis! Diese Mitteilungen sollen zu keinen gesetzwidrigen Handlungen auffordern.
Alle Informationen beruhen ausschließlich auf dem Einsatz der gesetzlichen Rechte. Weitere ergänzende Informationen …
Rat & Hilfe
Rat & Hilfe
Schnelle und persönliche Hilfe
von Wolfgang Rademacher
> Telefonische Beratung »Avanti«
Gratis-Info
Gratis-Info
Umfangreiches Informationsmaterial zu
den Produkten von erfolgsonline.de
Leserbriefe
Fragen an den Autor
Fragen an den Autor
Nutzen Sie bitte mein Kontaktformular,
wenn Sie Fragen oder Wünsche haben.
Ich antworte Ihnen schnellstmöglich.
»Geld von der Bank abholen - Ich hebe ab.«
Welche Möglichkeiten haben Sie als Empfänger, Post, die Sie zwar erhalten haben, aber gar nicht haben wollten, als nicht empfangen zu deklarieren? Und zwar so, dass auch diese Behauptung laut Recht und Gesetz unanfechtbar ist?
Dieser neue Ratgeber liefert Ihnen Antworten darauf. Als eine leicht verständlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung präsentiert er Ihnen fantastische Möglichkeiten, bei Zustellung, aber auch bei Empfang Ihrer Post Kreativität und Flexibilität an den Tag zu legen. Und auf diese Weise Möglichkeiten zu schaffen, die Ihnen bei privaten oder wirtschaftlichen Auseinandersetzungen wertvolle finanzielle Vorteile verschafft.
Nicht zuletzt habe ich diesen einzigartigen Ratgeber geschrieben, um Gläubigern, aber auch Schuldnern deutlich zu machen, welch tückischen Fallen im Bereich der Postzustellung lauern können. Hier werden schwer wiegende Fehler begangen – und zwar massenhaft. Und jeder dieser Fehler kann einer Seite das wirtschaftliche Genick brechen.
Anders gesagt: Schon eine einzige, juristisch korrekt zugestellte Postsendung in einer Auseinandersetzung zwischen Gläubigern und Schuldnern kann das sein, was man im Fußball zeitweise ein »Golden Goal« genannt hat. Richtig gelesen: Ein einziges postalisch zugestelltes Schreiben kann schlagartig eine Angelegenheit entscheiden, bei der es um 5- , 6- oder noch mehr stellige Euro-Beträge geht.
Ich gehe davon aus, dass Sie eins wissen: Mündliche Absprachen mögen »unter Ehren-Leuten« Verbindlichkeit haben – vor Gericht indessen zählen sie nichts, wenn Sie nicht verlässliche Zeugen dafür aufbieten können. Was in aller Regel nicht klappt.
Auch E-Mails sind von höchst zweifelhafter Qualität in ihrer Eigenschaft als gerichtsfester Beweis. Die Deutsche Post hat vor Jahren versucht, ihren »E-Postbrief« populär zu machen. Monatelang flimmerten aufwändige Werbekampagnen über die TV-Kanäle. Aber allein schon die Anmeldung zu diesem Dienst war komplizierter, als sich bei der französischen Fremdenlegion zu bewerben. Kein Wunder also, dass der eigentlich rechtsverbindliche E-Postbrief auf dem Gebiet der rechtssicheren Post-Zustellung so gut wie keine Rolle spielt. Jedenfalls nicht im allgemeinen Wirtschaftsleben und es recht nicht bei Privatleuten.
Je länger Sie über dieses Thema »Postzustellung und wie man sie rechtssicher macht« nachdenken, desto komplizierter erscheint die Sache.
Reicht es beispielsweise, wenn Sie als Gläubiger Ihrem Schuldner ein Einschreiben schicken, das eine Mahnung enthält? Würde ein Richter dann anerkennen, dass Sie diese Mahnung korrekt zugestellt haben und sie daher gilt?
Ich muss Sie leider enttäuschen: Eine Abmahnung per Einschreiben geht vor Gericht als nicht zugestellt, sollte der Empfänger behaupten, dieses Einschreiben nicht bekommen zu haben.
Umgekehrt: Wenn Sie der Empfänger von unangenehmer Post sind – wie schaffen Sie es, dass die Zustellung dieser Post an Sie vor Gericht als nicht vorgenommen anerkannt wird? Was geschieht, wenn Sie ein Einschreiben mit Rückschein erhalten, Sie jedoch nicht da sind, den Brief nicht annehmen können und ihn auch nicht wie laut Benachrichtigungskarte gefordert innerhalb von sieben Tagen bei ihrer Postfiliale abholen? Das muss ja kein böser Wille sein.
Jetzt kommen Sie ins Grübeln, stimmt’s?
Damit Sie künftig bei solchen und ähnlich gelagerten Fragen nicht mehr in die Falle laufen, sollten Sie sich meinen Ratgeber besorgen.
Denn eins kann ich Ihnen jetzt schon sagen: In Deutschland gibt es lediglich eine einzige Methode, mit der Post wichtige Schreiben so zuzustellen, dass der Empfänger im Nachhinein NICHT behaupten kann, diese Post nie bekommen zu haben. Und diese Information ist wichtig – für den Adressaten ebenso wie für den Empfänger.
Bei diesem Ratgeber ziehe ich meinen eigenen Erfahrungen heran. Aber auch die Expertise eines spezialisierten Juristen. Dieser Ratgeber ist damit die perfekte Synthese aus Fachwissen und Lebenserfahrung.
Das Leben ist ein Lernprozess. Ich gebe daher unumwunden zu, dass auch ich mal in einem gerichtlichen Prozess mit meinen eigenen, damals noch unzureichenden Post-Zustellungsmethoden voll auf die Nase gefallen bin. Und das, obwohl sogar meine Rechtsanwältin Stein und Bein geschworen hat, dass ich alles, aber wirklich alles Notwendige unternommen hätte, um der Gegenseite ein wichtiges Schriftstück so zuzustellen, dass der Empfang rechtssicher nachgewiesen sei. Satz mit x: War wohl nix!
Aber genau solche Vorfälle haben wir das Wissen zugespielt, dass ich heute selber anwenden kann, um Absender von Post, die mir nicht genehm ist, notfalls eiskalt vor die Wand laufen zu lassen. Und genau dieses Wissen finden Sie in diesem einzigartigen Ratgeber.
Autor:Wolfgang Rademacher
Ausführung:Gebundenes Buch DIN A4
Großformat 32 x 22 cm, mit kostenloser CD-ROM
ISBN:978-3-946248-03-3
Autor:
Wolfgang Rademacher
Ausführung:
Gebundenes Buch DIN A4
Großformat 32 x 22 cm, mit kostenloser CD-ROM
ISBN:
978-3-946248-03-3
© 2006–2024 by Wolfgang Rademacher. Fehlermeldungen / Störungen bitte unter an@erfolgsonline.com melden!